Unsere Türkischen Familienanwälte bieten Rechtsberatung, Vertretung und Mediation in allen Scheidungsangelegenheiten, einschließlich der Auflösung des ehelichen Vermögens in der Türkei. Wir vertreten Klienten in Fragen der Entschädigung, des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensauseinandersetzung, als Scheidungsanwalt und Mediator in Vermögensauseinandersetzungsprozessen und anderen Scheidungsfällen.
Inhaltsverzeichnis
Im Falle eines Scheidungsurteils des Familiengerichts gilt der Güterstand mit dem Datum der Klage als beendet. Mit anderen Worten, in diesem Fall werden die in der ehelichen Gemeinschaft erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bewertet und die eheliche Vermögensauseinandersetzung in der Türkei beginnt entsprechend der Situation zum Zeitpunkt des Scheidungsprozesses.
Für den Ehegüterstand Liquidation reicht es jedoch nicht aus, ein Scheidungsverfahren einzuleiten. Im Falle der Auflösung des Güterstandes, die eingeleitet wurde, während das Scheidungsverfahren noch läuft, muss der Ausgang des Scheidungsverfahrens abgewartet werden.
Solange das Scheidungsverfahren nicht abgeschlossen ist, kann über den Güterstand nicht entschieden werden. Denn im Falle des Fortbestehens der ehelichen Gemeinschaft entsteht der Pflichtteil nicht und die gesetzliche Voraussetzung für den Güterstand der Liquidation des ehelichen Vermögens tritt nicht ein.
Bedingungen der Liquidation
Am Ende eines Scheidungsverfahrens stehen Fragen wie Sorgerecht, Ausgleich, Unterhalt sowie die Ehewohnung Liquidation im Vordergrund. Die Vermögensverhältnisse sind in der Zeit nach der Scheidung wichtig. Insbesondere der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand, und der häufig anzutreffende Güterstand der Gütertrennung sollten von den Ehegatten gut gelernt werden.
Wann beginnt die Liquidation des ehelichen Vermögens?
Die Auflösung des ehelichen Güterstandes infolge einer Scheidung, die so genannte Gütertrennung, ist in den Artikeln 202 ff. des Türkischen Zivilgesetzbuches geregelt. Danach ist der gesetzliche Güterstand zwischen den Ehegatten der Güterstand der Teilhabe an dem erworbenen Vermögen. Haben die Ehegatten untereinander keinen anderen Güterstand bestimmt, unterliegen sie diesem Güterstand kraft Gesetzes.
In Artikel 203 des Türkischen Zivilgesetzbuches heißt es, dass der Vertrag über den Güterstand vor oder nach der Eheschließung geschlossen werden kann, und es wurde eine Formvorschrift für die Gültigkeit dieses Vertrags festgelegt. Nach Artikel 205 des Türkischen Zivilgesetzbuches muss der Güterstandsvertrag notariell beurkundet werden oder der Vertrag muss notariell beurkundet werden, damit er gültig ist.
Familienrechtliche Dienstleistungen in der Türkei
- Unstrittige Scheidungssache
- Auflösung des ehelichen Vermögens
- Umstrittene Scheidungssache
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung des ehelichen Vermögens
- Unterhalts- und Entschädigungssachen
- Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren
- Sorgerechtsfälle
- Fall der Anpassung der Unterhaltszahlungen
- Einziehung von Unterhalts- und Entschädigungsforderungen
- Scheidung wegen Ehebruchs
- Entfernung des gewalttätigen Ehepartners aus der Wohnung
Kontaktieren Sie uns für die Liquidation von ehelichem Vermögen in der Türkei
Akkas Law ist eine lösungsorientierte Anwaltskanzlei, die ihre Mandanten befähigt, den vielfältigen und sich wandelnden Anforderungen des heutigen Familienrechts gerecht zu werden; Scheidung. Unser Team von Türkischen Familienanwälten bietet seit 1992 als Scheidungsanwalt und Mediator in Ehegüterrecht Liquidation in der Türkei Rechtsberatung, Anwaltschaft und Mediation in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Scheidungen.
Unsere Anwaltskanzlei ist heute eine der führenden Familienrechts- & Scheidungsrechtskanzleien in Istanbul, Türkei. Sie können uns für Eheliche Gütertrennung in der Türkei über unsere Kontakt Seite erreichen.