Practice Areas

Vollständige Angaben zur Scheidung aufgrund einer Trennung in der Türkei

Unsere Türkischen Familienanwälte bieten Rechtsberatung, Vertretung und Mediation in allen Scheidungsangelegenheiten, einschließlich Scheidung aufgrund von Trennung in der Türkei. Wir vertreten Klienten in Fragen der Entschädigung, des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensauseinandersetzung, als Scheidungsanwalt und Mediator in Vermögensaufteilungsprozessen und anderen Scheidungsfällen.

Inhaltsverzeichnis

Zu den allgemeinen Scheidungsgründen: Erschütterung der ehelichen Gemeinschaft, Scheidung wegen schwerer Unvereinbarkeit, Scheidung im Einvernehmen der Ehegatten; eine unbestrittene Scheidung gilt als faktische Trennung, Scheidung wegen Trennung in der Türkei, bei der die Ehegatten drei Jahre lang nicht zusammenkommen, nachdem eine Scheidung abgelehnt wurde.

Divorce Due to Separation in Turkey

Bedingungen für eine Scheidung wegen Trennung

Unsere Scheidungsanwälte vertreten unsere Mandanten in Scheidung wegen Trennung Prozessen und bieten Anwalts- und Beratungsdienste an. Die Scheidung wegen Trennung in der Türkei, die auch als Unfähigkeit, ein gemeinsames Leben zu führen, bezeichnet wird, ist im vierten Absatz des Artikels 166 des Türkischen Zivilgesetzbuches geregelt.

Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch 166/4; „Wird die mit einem der Scheidungsgründe eingereichte Klage abgewiesen und sind seit der Rechtskraft dieser Entscheidung drei Jahre verstrichen, so gilt die eheliche Lebensgemeinschaft als in ihren Grundfesten erschüttert und die Scheidung wird auf Antrag eines der Ehegatten ausgesprochen.“

Aus diesem Grund hat die Bestimmung die Entscheidung zur Scheidung an bestimmte Bedingungen geknüpft;

Die Ablehnung einer Klage, die aufgrund eines früheren Scheidungsgrundes eingereicht wurde

Es spielt keine Rolle, welcher Ehegatte oder aus welchen Gründen die Klage eingereicht wird. Unabhängig davon, wie lange die Ehegatten getrennt leben, kann die Scheidung jedoch nicht aufgrund einer „tatsächlichen Trennung“ erfolgen, es sei denn, es wurde bereits eine Scheidungsklage eingereicht und abgewiesen.

Es ist erforderlich, dass seit der Entscheidung über die Ablehnung des Scheidungsantrags drei Jahre vergangen sind.

Die 3-Jahres-Frist muss abgelaufen sein, wenn ein neues Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Diese tatsächliche Trennungszeit muss ununterbrochen sein. Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Ablehnung des ersten Scheidungsantrags.

Wenn ein ausländisches Gericht eine Entscheidung über die Ablehnung der Ehescheidung trifft, beginnt die Dreijahresfrist an dem Tag, an dem die Entscheidung, die vom zuständigen türkischen Gericht anerkannt werden muss, endgültig wird.

Während der Trennung sollte ein gemeinsames Leben, aus welchen Gründen auch immer, nicht begründet worden sein

Die Tatsache, dass die Ehegatten während der faktischen Trennung von Zeit zu Zeit zusammenkommen, bedeutet nicht, dass ein gemeinsames Leben begründet worden ist. Ein – wenn auch nur kurzes – Zusammenleben als Ehegatten im selben Haus innerhalb eines Mindestzeitraums von drei Jahren nach der Ablehnung dieses ersten Scheidungsantrags verhindert jedoch die Einleitung eines Scheidungsverfahrens gemäß MK 166/4.

Denn dies zeigt, dass die Möglichkeit, die Ehe fortzusetzen, nicht beendet ist. Insofern muss auch dann, wenn die Scheidungsklage nach diesen drei Mindestjahren eingereicht werden soll, die Situation, dass die eheliche Gemeinschaft nicht hergestellt ist, zum Zeitpunkt der Klage fortbestehen.

Einer der Ehegatten hat die Scheidung eingereicht

Dieses neue Verfahren kann von jedem der Ehegatten eingeleitet werden. Im abgelehnten Fall ist es für die Einreichung der Klage nicht von Bedeutung, ob man Kläger oder Beklagter ist, ob man einen Mangel oder ein Versäumnis bei der Herstellung des gemeinsamen Lebens oder der Gründung der ehelichen Gemeinschaft hat.

Wenn einer der Ehegatten diesen Fall eröffnet, muss der Richter über die Scheidung entscheiden. Wie man sieht, ist die faktische Trennung für sich genommen kein Scheidungsgrund. Je nach den oben genannten Bedingungen bietet sie die Möglichkeit einer Scheidung aufgrund einer tatsächlichen Trennung.

Familienrechtliche Dienstleistungen in der Türkei

  • Unstrittige Scheidungssache
  • Umstrittene Scheidungssache
  • Scheidung aufgrund einer Trennung
  • Rechtsstreitigkeiten über die Eigentumsordnung
  • Unterhalts- und Entschädigungssachen
  • Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren
  • Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Fall der Anpassung der Unterhaltszahlungen
  • Einziehung von Unterhalts- und Entschädigungsforderungen
  • Scheidung wegen Ehebruchs
  • Entfernung des gewalttätigen Ehepartners aus der Wohnung

Erreichen Sie uns bei einer Scheidung wegen Trennung in der Türkei

Akkas Law ist eine lösungsorientierte Anwaltskanzlei, die ihre Mandanten befähigt, den vielfältigen und sich wandelnden Anforderungen des heutigen Familienrechts gerecht zu werden & Scheidung. Unsere Türkischen Familienanwälte bieten seit 1992 Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Mediation in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Klagen bei Scheidung wegen Trennung in der Türkei.

Unsere Anwaltskanzlei ist heute eine der führenden Familienrecht & Scheidungsrecht Kanzleien in Istanbul, Türkei. Sie können uns für Scheidung wegen Trennung in der Türkei über unsere Kontakt Seite erreichen.

Sie können diese Seite weitergeben

error: Content is protected !!