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Geschäfte in der Türkei zu machen ist einfach

Die Anwaltskanzlei Akkas & Associates Law Firm Anwälte für Unternehmensgründung in der Türkei sind darauf vorbereitet, Sie bei Ihrer Geschäftstätigkeit in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte helfen unseren Mandanten bei Unternehmensgründung und -führung, Arbeitsrecht, Fusionen und Übernahmen, Due Diligence und Handelsgeschäften.

Inhaltsverzeichnis

Es gibt 19 Freihandelszonen in der Türkei und ihr jährliches Handelsvolumen belief sich im Jahr 2022 auf mehr als 83 Milliarden Dollar, einige unserer Kunden sind an der Gründung eines Unternehmens in einer Freihandelszone interessiert.

Akkas Law Türkische Wirtschaftsanwälte vertreten die Geschäftskunden der Kanzlei, darunter Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, in allen Arten und Aspekten von Handelsgeschäften und geschäftsbezogenen Rechtsfragen.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Mandanten bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und Joint Ventures sowie bei der Vorbereitung von Kaufverträgen, Garantien und anderen Handelsformen.

Schritte zur Geschäftstätigkeit in der Türkei

Die Wirtschaftsanwälte von Akkas Law unterstützen ihre Mandanten auch regelmäßig bei der Einhaltung behördlicher Vorschriften sowie bei der Aushandlung und Ausarbeitung von Franchiseverträgen, Leasing- oder Kaufverträgen für Geräte, Lizenzverträgen und Verträgen über geistiges Eigentum, Lieferverträgen, Handelsvertretungsverträgen, Management- oder Dienstleistungsverträgen sowie Bedarfs- und Produktionsverträgen.

Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung, Beratung und Vertretung von Mandanten bei geschäftlichen Scheidungen und Vergleichen, bei der Strukturierung von Kauf-/Verkaufsvereinbarungen zwischen Unternehmenseigentümern sowie bei der Aushandlung und dem Entwurf von Vereinbarungen zur Regelung von Management- und Kontrollfragen.

Geschäfte

Türkisches Wirtschafts- und Handelsrecht

Die Anwälte von Akkas Law verfügen über das nötige Fachwissen, um alle Arten von Unternehmen – von Neugründungen bis hin zu multinationalen Konzernen – bei der Bewältigung ihrer täglichen Handels- und Geschäftsbedürfnisse zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf von Waren, Handelspapieren und Akkreditiven oder Massenüberweisungen.

Akkas Law ist stolz darauf, schnell auf die Bedürfnisse seiner Klienten zu reagieren, um sie dabei zu unterstützen, die geschäftlichen Möglichkeiten, die sich in ihrem Tagesgeschäft ergeben können, voll auszuschöpfen.

Die türkischen Wirtschaftsanwälte von Akkas Law arbeiten eng mit den Prozessanwälten der Kanzlei zusammen, um Unterstützung und Fachwissen in Wirtschaftsprozessen zu bieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Bedürfnisse der Mandanten der Kanzlei auf koordinierte Weise erfüllt werden, unabhängig davon, ob diese Bedürfnisse das Wirtschaftsrecht, Rechtsstreitigkeiten oder beides betreffen.

Türkisches Gesellschaftsrecht & Governance

Unsere türkischen Anwälte für Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung vertreten unsere Mandanten auch in den folgenden Rechtsbereichen: Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung und Unternehmensführung, Arbeitsrecht Arbeitsrecht, Konkurs und Schuldeneintreibung, Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Fusionen und Übernahmen, Due Diligence und Handelsgeschäfte.

Unsere Türkischen Anwälte für Gesellschaftsrecht vertreten die Geschäftskunden der Kanzlei, darunter Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, bei allen Arten und Aspekten von Handelsgeschäften und geschäftsbezogenen Rechtsfragen.

Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung in der Beratung von Mandanten bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und Joint Ventures sowie bei der Erstellung von Kaufverträgen, Garantien und anderen Handelsformen.

Unternehmensgründungen in der Türkei

Die Anwälte von Akkas Law sind bereit, Sie bei der Gründung einer Gesellschaft in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung von GmbHs, Aktiengesellschaften, Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Unternehmen in Freihandelszonen sowie in der Unternehmensführung und -kontrolle.

Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung und Führung der folgenden Unternehmen:

Erreichen Sie uns für Doing Business in Turkey

Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 ist die Anwaltskanzlei Akkas & Associates Law Firm die erste Wahl für zahlreiche Mandanten in Istanbul, Türkei. Dank ihrer landesweit anerkannten Praxis im türkischen Wirtschafts- und Handelsrecht ist unsere Kanzlei heute eine der führenden Kanzleien in Istanbul, Türkei.

Sie können unsere Türkischen Wirtschafts- und Handelsanwälte für Geschäfte in der Türkei über unsere Kontakt Seite erreichen.

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